Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Kooperationsunternehmen (Stand: Juli 2021)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln Ihre Rechte und Pflichten als Kooperationsunternehmen bei der Nutzung der Leadvermittlung über https://photovoltaik-angebotscheck.de/. Der Datenschutz [Verlinkung einfügen] ist gesondert geregelt. Ihr Vertragspartner ist die proinfidem GmbH (nachfolgend auch „proinfidem“ genannt). Genauere Unternehmensangaben finden Sie über das Impressum https://photovoltaik-angebotscheck.de/impressum/.

1 Geltungsbereich

1.1. Die proinfidem GmbH tritt mit https://photovoltaik-angebotscheck.de/ als Vermittler von Erwerbs- und Installationsinteresse von privaten und gewerblichen Endkunden (nachfolgend auch „Nutzer“ genannt) an einer eigenen Photovoltaikanlage mit etwaig dazugehörigen Zusatzkomponenten (bspw. Home-Energy-Manager, einem Energiespeicher, einer Kombination mit einer Heizungsanlage oder einer Kopplung einer Ladeinfrastruktur für Plug-In-Hybrid- oder Elektrofahrzeugen) auf. Diese AGB gelten für die Nutzung der Leadvermittlung über https://photovoltaik-angebotscheck.de/ und das Kooperationsverhältnis zwischen der proinfidem GmbH und dem Kooperationsunternehmen, denen proinfidem qualifizierte Anfragen übermittelt.

1.2. Bestimmungen, die von denen dieser AGB abweichen, werden nicht anerkannt, sofern die proinfidem GmbH ihrer Geltung nicht ausdrücklich als Individualvereinbarung zustimmt. Eine ausbleibende Ablehnung fremder Bestimmungen stellt keine Zustimmung dar.

2 Gegenstand

2.1. Die proinfidem GmbH betreibt mit der Webseite https://photovoltaik-angebotscheck.de/ einen Onlineauftritt, der es Nutzern ermöglicht über ein Formular Angebotsvergleiche nach Produkten respektive Dienstleistungen zu erhalten. Online eintreffende Angebotsanfragen (nachfolgend auch „Leads“ genannt) werden durch proinfidem im Nachgang telefonisch und/ oder schriftlich qualifiziert und mit relevanten Informationen angereichert bzw. vervollständigt. Die so qualifizierten Leads werden im Nachgang in Form von Datensätzen in ein Leadsystem eingespielt und geeigneten Kooperationsunternehmen zum entgeltlichen Erwerb zur Verfügung gestellt. Maximal 2 weitere Kooperationsunternehmen können einen Lead käuflich erwerben. Dies ermöglicht einerseits einen Angebotsvergleich für den Nutzer, gleichzeitig aber ist der Wettbewerb um einen potenziellen Auftrag begrenzt. proinfidem entscheidet in Abhängigkeit des Leistungsprofils der Kooperationsunternehmen im Abgleich mit den Anforderungen aus der Angebotsanfrage eines Nutzers über die Anzahl der Kooperationsunternehmen, an die eine Anfrage potenziell vermittelt wird. Erwirbt ein bei proinfidem angemeldeter und verifizierter Kooperationspartner bei Interesse an einem qualifizierten Lead diesen entgeltlich, so ist der Nutzer hinter einem Lead durch das den Lead erwerbende Kooperationsunternehmen binnen 24 Stunden zu kontaktieren.

2.2. Die Anfragen werden aufgrund der auf dem über https://photovoltaik-angebotscheck.de/  bereitgestellten Formular erforderlichen Angaben des Nutzers qualifiziert und den jeweiligen Kooperationsunternehmen bereitgestellt, verkauft und übermittelt. Eine wahrheitsgemäße und vollständige Informationsangabe des Nutzers wird seitens proinfidem zwar angestrebt, kann aber nicht gewährleistet werden. Die proinfidem GmbH übernimmt ausschließlich die Qualifizierung, den Verkauf und die Übermittlung von Leads an geeignete Kooperationsunternehmen. Das Zustandekommen eines Auftrags und die erfolgreiche Durchführung zwischen privatem oder gewerblichem Endverbraucher und Kooperationsunternehmen werden von proinfidem nicht geschuldet.

2.3. Das Einstellen von Angebotsanfragen über das auf https://photovoltaik-angebotscheck.de/ vorhandene Formular in das für Kooperationspartner zugängliche Lead-Management-System stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar und ist keine bindende Vertragserklärung durch den Anfrage stellenden Nutzer noch proinfidem gegenüber dem Kooperationspartner und Erwerber des Leads. Der Nutzer der gestellten und durch proinfidem qualifizierten Anfrage entscheidet nach Erhalt der entsprechenden Angebote, ob und an wen ein offizieller Auftrag für ein Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Kooperationsunternehmen vergeben wird. Ein rechtsgültiges Geschäft kommt zwischen dem Anfragenden und den Kooperationsunternehmen nur durch direkte Interaktion zwischen diesen beiden zustande.

2.4. Die proinfidem GmbH behält sich vor, Funktionalitäten ihres Internetdienstes fortlaufend zu optimieren und zu aktualisieren (gegebenenfalls auch einzuschränken). Weiterhin behält sie sich vor, die angebotenen Produkte respektive Dienstleistungen zu ändern und auszubauen (etwaig auch davon abzuweichen oder einzustellen).

2.5. Die proinfidem GmbH kann keine allumfassende Verfügbarkeit der Webseite https://photovoltaik-angebotscheck.de/ garantieren. Die Kooperationsunternehmen erkennen an, dass Wartungsarbeiten, Kapazitäts- oder Sicherheitsfragen sowie externe Ereignisse wie Stromausfälle und andere Störungen die Funktionalität und die angebotenen Dienste einschränken können.

2.6. Es ist unzulässig, ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von proinfidem, Inhalte der Webseite https://photovoltaik-angebotscheck.de/ zu kopieren, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen oder anderweitig zu verwenden.

3 Anmeldung und Vertragsschluss

3.1. Für die Nutzung der Leadvermittlung über https://photovoltaik-angebotscheck.de/ ist eine Anmeldung für die Kooperationsunternehmen erforderlich, mit der ein Angebot zur Nutzung der dahingehenden Leistungen abgegeben wird. Dies erfolgt über ein schriftliches Vertragsformular, welches sich auf der Webseite [Verlinkung einfügen] befindet. Der Vertragsschluss kommt zustande indem proinfidem als Annahmeerklärung eine Auftragsbestätigung zusendet, die Parteien einen Vertrag schließen oder spätestens mit der ersten Leistungserbringung durch Übermittlung von Anfragen.

3.2. Die Anmeldung als Kooperationsunternehmen ist kostenlos. Dennoch besteht kein Recht auf eine Anmeldung. Insbesondere gilt hier der Nachweis über die gemeldete Gewerbetätigkeit (Gewerbeanmeldung) und der Fachkunde (Handwerkskarte). proinfidem kann die Anmeldung an weitere Voraussetzungen knüpfen.

3.3. Registrieren dürfen sich nur Unternehmen, die in rechtlich zulässiger Weise im Sinne des BGB und HGB geschäftsmäßig Waren und/ oder Dienstleistungen veräußern [rechtlich prüfen]. Mit der Registrierung bei der proinfidem GmbH stimmt das Kooperationsunternehmen folgender Vereinbarung zu:

I. Für die Tätigkeit des Kooperationsunternehmen liegt eine gültige Gewerbeanmeldung vor, welches ein bestehendes Gewerbe nachweist. Außerdem liegt eine Handwerkskarte vor. Diese Dokumente werden proinfidem bereitgestellt und durch den Kooperationspartner bei Änderung unaufgefordert aktualisiert.

II. Sofern für die Tätigkeit notwendig, liegt eine entsprechende Versicherung (insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung) vor.

III. Das Kooperationsunternehmen verrichtet durch qualifiziertes Personal nur die Arbeiten, zu denen es auch zugelassen ist und hält die Richtlinien von Handwerkskammern, Standesorganisationen und ähnlichen Institutionen ein.

IV. Wenn das Kooperationsunternehmen von proinfidem einen qualifizierten Lead erhält, meldet sich das Kooperationsunternehmen binnen 48 Stunden beim Nutzer, um ihm ein Angebot für seinen Auftrag zu unterbreiten.

V. Das Kooperationsunternehmen akzeptiert und respektiert die gängigen Standards seiner Zunft und beschäftigt qualifiziertes Personal.

VI. Das Kooperationsunternehmen gewährt dem Nutzer seine bestmögliche Leistung und eine vollständig verrichtete Arbeit.

VII. Insofern ein Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Kooperationsunternehmen zustande kommt, werden Arbeiten an dem vereinbarten Datum und innerhalb des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt.

3.4. Die Registrierung als Kooperationsunternehmen steht unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen zu und steht unter dem Vorbehalt der Annahme durch proinfidem. Ist das Unternehmen eine juristische Person, so bedarf es der genauen Angabe der Vertretungsverhältnisse gemäß Handelsregisterauszug. Dieser wird proinfidem bereitgestellt und durch den Kooperationspartner bei Änderung unaufgefordert aktualisiert.

3.5. Das Kooperationsunternehmen ist verpflichtet, bei der Registrierung bei proinfidem zutreffende und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das Kooperationsunternehmen hat eventuelle Veränderungen der Daten unverzüglich und unaufgefordert gegenüber proinfidem mitzuteilen.

3.6. proinfidem kann den Kooperationsunternehmen bei Registrierung einen Benutzernamen und ein Passwort zuweisen. proinfidem kann den registrierten Kooperationsunternehmen erlauben, den Benutzernamen und das dazugehörige Passwort anschließend selbst neu zu wählen. Jedoch besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Benutzernamens oder Passwortes. Wenn das Kooperationsunternehmen den Benutzernamen selbst wählt, ist nur das Kooperationsunternehmen dafür verantwortlich, dass keinerlei fremde Rechte verletzt werden.

3.7. Jedes Kooperationsunternehmen darf sich nur einmal registrieren. proinfidem hat bei einer Mehrfachregistrierung das Recht zur Löschung.

3.8. Des Weiteren besteht selbst nach erfolgreicher Anmeldung als Kooperationsunternehmen kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Dienste von proinfidem. Darüber hinaus ist proinfidem berechtigt, die Mitgliedschaft von Kooperationsunternehmen zu beenden, wenn diese gegen Verpflichtungen verstoßen.

3.9. Mit der Registrierung bei proinfidem versichert das Kooperationsunternehmen, zum Zeitpunkt der Registrierung weder ein Insolvenzverfahren eröffnet, noch Insolvenzreife erreicht zu haben. Sollte dieser Fall im Zuge der Kooperation eintreten, verpflichtet sich das Kooperationsunternehmen, proinfidem unverzüglich davon zu unterrichten., spätestens allerdings zwei Werktage nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. Eintritt in die Insolvenzreife.

4 Rechte und Pflichten der Kooperationsunternehmen

4.1. Gegenüber proinfidem ist eine gültige E-Mailadresse anzugeben. Gegenüber dem Kooperationsunternehmen ist proinfidem berechtigt, abzugebende Erklärungen sowie alle Angebotsanfragen an diese E-Mailadresse zu senden. Das Kooperationsunternehmen muss dafür sorgen, dass ihm die an die angegebene E-Mailadresse gesendeten Angebotsanfragen uneingeschränkt zugehen.

4.2. Der von proinfidem betriebene Dienst über https://photovoltaik-angebotscheck.de/ darf nur mit herkömmlichen Programmen oder einer ggf. von proinfidem zur Verfügung gestellten Software genutzt werden.

4.3. Die Datenübermittlung von Angebotsanfragen erfolgt per E-Mail an eine vom Kooperationspartner mitgeteilte E-Mailadresse. Gleichsam können sich Kooperationsunternehmen über die Leadvermittlungssoftware (Xzazu) anmelden und alle qualifizierten Angebotsanfragen einsehen, erwerben und bearbeiten.

4.4. Dem Kooperationsunternehmen ist bekannt, dass proinfidem Angebotsanfragen respektive qualifizierte Leads anonymisiert zum Erwerb auch anderen Kooperationsunternehmen zur Verfügung stellt. Dabei besteht, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität hinsichtlich der übermittelten Leads und enthaltenen Daten. Die Anzahl der Erwerbsmöglichkeit eines Leads ist aber vertraglich auf maximal drei Kooperationsunternehmen nach dem „First-Come-First-Serve-Prinzip“ limitiert. Der Umfang von gelieferten Daten eines Nutzers und sonstiges Leistungen kann je nach Nutzerangaben und sonstiger vertraglicher Vereinbarungen zwischen Kooperationsunternehmen und proinfidem variieren.

4.5. Kooperationsunternehmen sind nur berechtigt, die zur Verfügung gestellten und mitunter personenbezogenen Daten für die Bearbeitung der Angebotsanfrage zu nutzen. Die Weiterleitung an durch proinfidem nicht autorisierte Dritte sowie die darüber hinaus gehende Nutzung der Daten ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart.

4.6. Alle Kooperationsunternehmen können die qualifizierten Leads mit den von proinfidem erhobenen Daten zu Angebotsanfragen von Nutzern im Rahmen ihrer jeweils getroffenen Vereinbarung erwerben. Bei proinfidem eingegangene und geprüfte Angebotsanfragen werden unverzüglich nach positiver Überprüfung an Kooperationsunternehmen gesendet und sind somit, soweit nachprüfbar, aktuell.

4.7. Die Vertragsbeziehung über die Ausführung eines Auftrages, der aus einem Lead von https://photovoltaik-angebotscheck.de/ resultiert, kommt ausschließlich zwischen Ihnen als Kooperationsunternehmen und dem Nutzer hinter der qualifizierten Angebotsanfrage zustande. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den dahingehend getroffenen individuellen Vereinbarungen und dem geltenden Vertragsrecht.

5 Gewährleistung und Reklamation von Leads

5.1. proinfidem gewährleistet den Kooperationsunternehmen, dass die qualifizierten Anfragen die vertraglich vereinbarten Anfragespezifikationen enthalten, sofern diese proinfidem von dem Anfragenden zur Verfügung gestellt worden sind.

5.2. Bei nicht vereinbarungsgemäßer Beschaffenheit der Anfragen gemäß den vertraglichen Anfragespezifikationen steht dem Kooperationsunternehmen ein Recht auf Nacherfüllung in Verbindung mit § 439 BGB zu. Das Kooperationsunternehmen ist verpflichtet die betreffende Anfrage innerhalb von 48 Stunden nach Übermittlung der Anfrage unter Angabe der korrekten Anfragen-ID gemäß § 377 HGB per E-Mail an anfragen@proinfidem.de ordnungsgemäß zu rügen („Reklamation“). Die Reklamationsgründe sind vom Kooperationsunternehmen nachzuweisen. Im Falle einer berechtigten Reklamation kann proinfidem nach eigener Wahl nachbessern. Sofern möglich, den Reklamationsgrund beheben, den Lead gegen einen anderen derselben Preiskategorie ersetzen (kostenloser Ersatzlead), für die Rechnungsstellung nicht berücksichtigen (Stornierung) oder in der Folgerechnung gutschreiben.

5.3. proinfidem ist bemüht, Scheinanfragen zu erkennen und bestmöglich auszufiltern. Dabei kann aber nicht gewährleisten, dass hinter jedem Datensatz ein ernsthaftes Interesse steht. Den Kooperationsunternehmen räumt proinfidem, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein aus Kulanz, im Falle einer nachweisbaren Scheinanfrage eine Reklamationsmöglichkeit ein. Dem Kooperationsunternehmen ist außerdem bewusst, dass proinfidem nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob die Nutzer in allen Punkten wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.

6 Vergütung

6.1. Die übermittelten Leads sind gemäß individueller Vereinbarung (Kooperationsvertrag) zu vergüten, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsschluss zwischen dem Nutzer und dem Kooperationsunternehmen kommt. Es handelt sich um einen Kauf der Leads (Angebotsanfragen) in Form von Datensätzen. Die Anzahl der Anfragen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und ist von den Angebotsanfragen der Nutzer im jeweiligen Vermittlungsgebiet abhängig. Das Kooperationsunternehmen ist zur Zahlung der Vergütung pro übermittelter Anfrage verpflichtet. Dies gilt nicht für den Fall einer gültigen Reklamation gemäß Ziffer 5.2.

6.2. Die Rechnungen an die Kooperationsunternehmen verschickt proinfidem per E-Mail, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, für den vorangegangenen Monat an die angegebene E-Mailadresse. Die Zahlung erfolgt über den bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsweg (SEPA-Lastschrift oder Rechnung). Wenn mit dem Kooperationsunternehmen das Lastschriftverfahren vereinbart worden ist, muss das Kooperationsunternehmen stets für eine ausreichende Deckung sorgen. Falls eine Lastschrift zurückgebucht wird, ohne dass proinfidem ein Verschulden zur Last fällt, ist proinfidem berechtigt, eine Transaktionskostenpauschale in Höhe von 21,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

6.3. In Verzug kommt das Kooperationsunternehmen 10 Tage nach Erhalt einer Rechnung.

6.4. Gegenüber den Entgeltforderungen von proinfidem kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

6.5. Die proinfidem GmbH hat die Berechtigung, Dritte zur Ausführung des Inkassomanagements zu beauftragen und die dafür erforderlichen Daten an Dritte weiterzugeben. Daneben ist proinfidem ebenfalls berechtigt, Entgeltforderungen an Dritte abzutreten.

7 Beendigung des Vertragsverhältnisses

Die Zusammenarbeit zwischen der proinfidem GmbH und dem Kooperationsunternehmen kann von jeder Partei einseitig unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist aufgehoben werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Anzugeben sind insbesondere die Kundennummer sowie der gewünschte Kündigungszeitpunkt.

8 Übertragung Rechten und Pflichten auf Dritte

8.1. Die proinfidem GmbH hat die Berechtigung, ohne eine Ankündigungsfrist die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

8.2. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten ist das Kooperationsunternehmen dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Überganges hin zu beenden.

9 Haftungsbeschränkung

9.1. Die proinfidem GmbH haftet gegenüber Kooperationsunternehmen mit Ausnahme des Falles der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den Fall, dass den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verletzung der Vertragspflichten haftet die proinfidem GmbH für jedes einfach fahrlässige Verhalten dieser Personen.

9.2. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von proinfidem, ist die Haftung der Höhe nach auf die typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von proinfidem.

9.3. Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaig zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Nutzer und Kooperationsunternehmen ergeben, ist proinfidem mangels eigenen Verschuldens haftungsrechtlich nicht verantwortlich.

9.4. Wenn und soweit die Haftung von proinfidem beschränkt oder ausgeschlossen ist, so gilt dies ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

9.5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Regelungen einem solchen Haftungsausschluss entgegenstehen.

10 Datenschutz

10.1. Personenbezogene Daten werden von proinfidem zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Regelungen verarbeitet. In der Datenschutzerklärung [Verlinkung einfügen] sind alle weiteren Informationen zu Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung enthalten und nachzulesen.

10.2. Gemäß dem gesetzlichen Zweckbindungsgrundsatz dürfen die von proinfidem übermittelten Daten nur zum Zwecke der Anfragenbearbeitung und, sofern ein Zuschlag erfolgt, der Durchführung des Vertrags mit den Anfragern verarbeitet werden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken nicht zulässig.

11 Änderung der AGB

11.1. Die proinfidem GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen.

11.2. Änderungen werden den Kooperationsunternehmen spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Kooperationsunternehmen den neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Die proinfidem GmbH verpflichtet sich, mit der Mitteilung der neuen AGB auf die vorstehende Frist und die Folge des nicht erfolgten Widerspruchs hinzuweisen.

12 Schlussbestimmungen

12.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und/oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der proinfidem GmbH, Hamburg.

12.2. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.